Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Betracht.
Mindestfläche je Förderantrag: 1 ha Grünland
Abrechnung: Rechnungslegung inklusive Zahlungsbeleg für Bekämpfungsmittel (Mindestausbringungsmenge 30 kg/ha bei Einsatz von Melocont Pilzgerste) und Saatgut und bei mechanischer Bekämpfung Nachweis der Eigenleistung bzw. Fremdleistung
Lage der Flächen: die Flächen müssen im Bundesland Salzburg liegen
Saatmethode: umbruchlose Grünlanderneuerung
zu verwendendes Saatgut: in Österreich zugelassenes Saatgut (Mischungen)
zu verw. Bekämpfungsmittel: in Österreich zugelassene biologische Bekämpfungsmittel
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
-Antragsformular
-Hofkarte mit eingezeichneter Schadensfläche
-aktueller Flächenbogen AMA-Mehrfachantrag
-Rechnung und Zahlungsnachweis biologisches Bekämpfungsmittel
-Rechnung/Eigenleistungsnachweis und Zahlungsnachweis für mechanische Bekämpfung
-Rechnung und Zahlungsnachweis Saatgut