Förderung der Engerlingbekämpfung inklusive Nachsaat im Grünland Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert die biologische und mechanische Engerlingsbekämpfung inklusive einer erforderlichen Nachsaat.

Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung einer intakten Grasnarbe/Grünlandnarbe durch mechanische und biologische Bekämpfung von Engerlingen inklusive Nachsaat unter besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.

Bei der Prüfung der Anmeldeschwelle, Beihilfehöchstintensitäten und Beihilfehöchstbeträge sind im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 702/2014 die für das geförderte Vorhaben insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen. Daher sind andere erhaltene Beihilfen im Rahmen der Antragstellung bekannt zu geben.

Fördersätze:
Pauschale Fördersätze für eine biologische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 150 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 300 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 50 % Hangneigung: 550 €/ha

Pauschale Fördersätze für eine mechanische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 120 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 135 €/ha

Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durch die bewilligende Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 18 Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz 1975, LGBl. Nr. 16/1975 idgF. § 9 Salzburger Bodenschutzgesetz 2001, LGBl. Nr. 80/2001 idgF. Richtlinie des Landes Salzburg zur Förderung der Engerlingbekämpfung inklusive Nachsaat im Grünland vom 01.03.2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040492