Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderung von Sanierungsberatungen in Form von Zuschüssen.
Bei Mehrwohnungshäusern ist Antragstellerin die Eigentümergemeinschaft, beim Eigenheim/Reihenhaus der Eigentümer bzw. die Eigentümerin.
Von der Förderung sind ausgenommen:
- Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;
- Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.