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e-Mobilitätsscheck für Vorbilder in NÖ Gemeinden
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
e-Mobilitätsscheck für Vorbilder in NÖ Gemeinden
Link zur Förderung
Gefördert wird der
Ankauf eines neuen E-Bikes
, welches bei der Ausübung der Aufgaben des/der Energiebeauftragten, des Umweltgemeinderates / der Umweltgemeinderätin oder des e5-Teams zu nutzen ist, mit einem Fördersatz von 40 % der Anschaffungskosten. Das Fahrrad muss für die Nutzung im Alltagsverkehr ausgestattet und zugelassen sein (Lichtanlage, Reflektoren, Spritzschutz).
Gefördert wird der
Ankauf eines Elektro-Kraftwagens
als Anschlussförderung zu einer Elektro-Kraftwagenförderung für Privatpersonen des Bundes oder des Landes NÖ.
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Rechtsgrundlage
Förderungsrichtlinie Vorbilder in Niederösterreichischen Gemeinden
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
Förderungen - Direkte Förderungen
Referenznummer
1040385