e-Mobilitätsscheck für Vorbilder in NÖ Gemeinden Link zur Förderung

  • Gefördert wird der Ankauf eines neuen E-Bikes, welches bei der Ausübung der Aufgaben des/der Energiebeauftragten, des Umweltgemeinderates / der Umweltgemeinderätin oder des e5-Teams zu nutzen ist, mit einem Fördersatz von 40 % der Anschaffungskosten. Das Fahrrad muss für die Nutzung im Alltagsverkehr ausgestattet und zugelassen sein (Lichtanlage, Reflektoren, Spritzschutz).
  • Gefördert wird der Ankauf eines Elektro-Kraftwagens als Anschlussförderung zu einer Elektro-Kraftwagenförderung für Privatpersonen des Bundes oder des Landes NÖ.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Vorbilder in Niederösterreichischen Gemeinden
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040385