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Gefördert werden Kärntner Museen, die über das Österreichische Museumsgütesiegel (ÖMSG) verfügen oder die aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung von regionaler und/oder überregionaler Bedeutung sind.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst- und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 35.000,- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.