Stipendium für die Teilnahme am Sommerkolleg in Bovec Link zur Förderung

In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für die Teilnahme am Sommerkolleg Bovec der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ein Stipendium. Mit der Vergabe des Stipendiums nach dieser Ausschreibung verfolgt das Land Kärnten das Ziel, einen Beitrag zur Förderung des interkulturellen Informationsaustausches sowie zur weiteren Professionalisierung der freien Kulturarbeit zu leisten.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen:

  • Prüfungsaktive ordentliche Studierende (mindestens 5 ECTS im Wintersemester 2016/2017) oder forschungsaktive Studierende (PH-Studierende) aller Studienrichtungen an inländischen Universitäten oder Fachhochschulen. Oder 
  • Nicht-Studierende, die ein besonderes Interesse zum jeweiligen Generalthema im Motivationsschreiben darlegen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst- und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die StipendiatIn einen Erfahrungsbericht sowie eine Teilnahmebestätigung an den Förderungsgeber zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040237