Stipendium für eine Kulturmanagement Aus- und Weiterbildung Link zur Förderung

In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 ein mit   € 3.000,- dotiertes Stipendium für eine Kulturmanagement Aus- und Weiterbildung. Mit der Vergabe des Stipendiums nach dieser Ausschreibung verfolgt das Land Kärnten das Ziel einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der freien Kulturarbeit zu leisten.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller/in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtlich Mitarbeit wird anerkannt.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die StipendiatIn eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung einer Kulturmanagement Aus- und Weiterbildung an den Förderungsgeber zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Im Falle der zweckwidrigen Verwendung ist das Stipendium unverzüglich zurückzuerstatten.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040229