Förderung für Kärntner Verlage Link zur Förderung

Gefördert werden Verlage, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der sprachlichen sowie kulturellen Realität des Landes leisten und mit ihrer Arbeit und durch ihr qualitativ hochstehendes Programm in den Bereichen Belletristik, Essayistik oder Sachbücher aus Zeit- und Kulturgeschichte, bildender Kunst, Architektur, Musik oder Design dazu beitragen, das kulturelle Schaffen in Kärnten regional und/oder überregional sichtbar zu machen. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst- und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - die Subventionserklärung und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel hat durch Vorlage einer vollständig und rechnerisch nachvollziehbaren Abrechnung über die gewährte Subvention zu erfolgen. Dieser Abrechnung sind urkundliche Nachweise, die über die ausschließliche widmungsgemäße Verwendung dieser Subvention anzuschließen. 

  • Originalrechnungen und Einzahlungsbelege für die Herausgabe der dieser Richtlinie zugrunde gelegten Buchanzahl (z.B.: AutorInnenhonorare, Lektoratskosten, Übersetzungskosten) und entsprechende Belegexemplare der geförderten Publikationen;
  • Gehaltsauszahlung bzw. Entgeltnachweis des/der beim jeweiligen Verlag beschäftigten Mitarbeiters/-in;
  • Ausgabennachweis für Maßnahmen des Vertriebssystems und der AutorInnen-betreuung (z.B.: Kosten für die Teilnahme an Buchmessen, Kosten für Veranstaltungen und Lesungen für und mit AutorInnen, Kosten für Buchpräsentationen).
  • Das Logo "Land Kärnten Kultur" ist als Nachweis der Förderung durch das Land Kärnten auf allen in Zusammenhang mit der Förderung stehenden Publikationen sowie auf der Homepage des Verlags auszuweisen und im Zuge des Verwendungsnachweises durch die Einbringung geeigneter Belegexemplare (drei Buch-Publikationen, Werbemittel wie Plakate, Einladungen, Programme, etc.) nachzuweisen.
  • Wenn bei der Erbringung des Verwendungsnachweises nicht nachgewiesen werden kann, dass alle erforderlichen Kriterien erfüllt worden sind, (z.B. die Herausgabe der erforderlichen Mindestanzahl an Neuerscheinungen ist nicht möglich gewesen) hat eine (anteilige) Rückzahlung der Förderung samt 7% Zinsen zu erfolgen. Eine Verlagsförderung im unmittelbar darauf folgenden Jahr ist dann nicht möglich.
  • Die Verpflichtung des Landes Kärnten zur Auszahlung einer bereits zugesagten Verlagssubvention als Ganzes oder in Teilbeträgen erlischt ab dem Tag der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Subventionswerbers, im Falle der Konkurseröffnung sowie im Falle der Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens.

Die Abrechnung muss alle geförderten Bereiche betreffen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF und die Richtlinien für Kärntner Verlage (siehe www.kulturchannel.at)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040195