Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) Persönliche Voraussetzungen:
FörderungswerberInnen können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. sich auf die Selbständigkeit vorbereiten und einen nachweislichen Beratungsbedarf für folgende Themenbereiche haben:
- Betriebsgründung/Betriebsnachfolge
- Umwelt
- Digitalisierung/Innovation
Eine Förderung für die Themenbereiche Betriebsgründungen und Betriebsnachfolgen in Oberösterreich können folgende natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften in Anspruch nehmen:
- Unternehmensgründer/innen bzw. Betriebsnachfolger/innen (ohne Alters-beschränkung) in Oberösterreich, die mit der Gründung bzw. Nachfolge eine aktive Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich erlangt haben bzw. im Falle einer Gründung bzw. Nachfolge, erlangen und während der letzten fünf Jahre vor der Gründung bzw. Nachfolge nicht wirtschaftlich selbständig waren. Bei Gesellschaften muss wenigstens ein/e Unternehmensgründer/in bzw. Betriebsnachfolger/in nach diesen Bestimmungen mit mind. 25 % direkt beteiligt sowie handelsrechtlicher Geschäftsführer/handelsrechtliche Geschäftsführerin sein bzw. im Gründungs- bzw. Nachfolgefall werden.
- Betriebsübergeber/innen:
- Der/die Gründer/in bzw. Nachfolger/in gibt eine zum Zeitpunkt der Gründung bzw. Nachfolge eventuell vorhandene bisherige unselbständige Tätigkeit auf (innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung/Nachfolge).
- Eine Förderung ist möglich, wenn sie vor bzw. bis 36 Monate nach der Gründung bzw. Übernahme beantragt wird.
- Der/die Gründer/in bzw. Nachfolger/in nimmt an keinem weiteren durch das Land OÖ bereits geförderten Gründungs- bzw. Nachfolgeprogramm teil.
b) Sachliche Voraussetzungen:
Gründung:
Im Rahmen dieses Themenbereiches können Beratungen zur Unternehmensgründung sowohl in der Vorgründungs-, Gründungs- und Nachgründungsphase gefördert werden. Eine geförderte Beratung kann insbesondere rechtliche, betriebswirtschaftliche sowie die Gründerpersönlichkeit und die persönliche Gründungssituation betreffende Fragestellungen umfassen.
Nachfolge:
Im Rahmen dieses Themenbereiches können Beratungen zur Betriebsnachfolge sowohl in den Phasen vor, während und nach der Nachfolge gefördert werden. Eine geförderte Beratung kann insbesondere rechtliche, betriebswirtschaftliche sowie die Übernehmer-/Übergeberpersönlichkeit und die persönliche Nachfolgesituation betreffende Fragestellungen umfassen.
Umwelt:
Im Rahmen dieses Themenbereiches können Beratungen insbesondere mit umweltbezogenen Schwerpunkten gefördert werden. Dies gilt auch für Unternehmen in der Gründungsphase.
Digitalisierung/Innovation:
Im Rahmen dieses Themenbereiches können Beratungen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation gefördert werden.
Der Antrag ist mittels Formular vor Beginn der gewünschten Beratung beim Gründer-Service der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einzubringen. Die Entscheidung über den Förderungsantrag erfolgt über Mitteilung der Wirtschaftskammer Oberösterreich