Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
Förderungswerber(innen) können physische und juristische Personen des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die Partner(innen) des Cleantech-Clusters OÖ sind. Sie müssen ihren Firmensitz oder ihren Betriebsstandort in Oberösterreich haben. Der Produktionsstandort, der zur Förderung beantragten Anlage, muss in Oberösterreich sein.
Der Cleantech-Cluster Oberösterreich ist die Plattform der Energie- und Umwelttechnologie-Unternehmen in Oberösterreich. Die Partnerunternehmen kommen aus den Branchen Energietechnologien und Umwelttechnik. Der Cluster bildet die Schnittstelle zwischen Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Entscheidungsträger(innen) und Anwender(innen).
Förderbare Kosten
Förderbar sind Kosten für die Errichtung von Demonstrations- und Referenztechnologien auf Exportmärkten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erstprojekt einer neuen Technologie bzw. eines neuen Produktes stehen.
Als förderbar werden Kosten anerkannt für
- Projektbezogene Kosten für die Anlagentechnik
- Projektbezogene Kosten für den Transport der Anlagentechnik
- Projektbezogene Installations-, Zertifizierungs- und Genehmigungskosten
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Originalantrag
Dem Antrag anzuschließende Unterlagen sind im Antragsformular angeführt.
Antragsformular siehe Link