OÖ. Gründerfonds (01.01.2017 - 31.12.2018) Link zur Förderung

Die Förderung besteht aus dem Beitrag des Landes Oberösterreich an den OÖ Gründerfonds, den die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (kurz UBG) dazu verwendet, um - treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds - stille Beteiligungen mit handelsrechtlichen Eigenkapitaleigenschaften an Jungunternehmen zu gewähren.

Link zu Infoseite des Landes: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26542.htm

Link zu Infoseite der Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungs-GmbH: http://www.kgg-ubg.at/angebote/ooe-gruenderfonds

Die UBG verrechnet für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,0 Prozent der Beteiligung, mind. € 360. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 75 verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von € 75 zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von € 25, jeweils zzgl. USt, in Rechnung gestellt.

Prüfung Unternehmenskonzept samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege) 

Rechtsgrundlage

1) Richtlinien OÖ. Gründerfonds 01.01.2017 - 31.12.2018 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1040146