Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) Sachliche Voraussetzungen
Für die Beantragung einer Förderung nach dieser Richtlinie ist vom/von der AntragstellerIn die kostenlose Beratung durch das Export Center OÖ, Hessenplatz 3, 4020 Linz (export@wkooe.at) zu dokumentieren, damit allfällige Förderungsprogramme des Bundes prioritär in Anspruch genommen werden.
b) Förderbare Vorhaben
- Erstmalige Erschließung eines neuen internationalen Zielmarktes
- Neue Marketingmaßnahmen und erstmalige Messeteilnahme in bereits bestehenden internationalen Zielmärkten
c) Förderbare Kosten
Gegenstand der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind folgende Kostenarten:
Kosten für Messeteilnahmen/Veranstaltungen im Zielmarkt:
Teilnahmekosten/Standkosten als Einzelaussteller bei Messen, Ausstellungen und Fachkonferenzen, Miete für Messestand, Saalmiete, Mietmöbel und -ausstattung für Messen u. Veranstaltungen, Kosten im Zusammenhang mit Standbau- und –Ausstattung, Transporte durch gewerbliche Transportfirmen, Dolmetscher und Standpersonal
Kosten für Marketingmaßnahmen für den Zielmarkt
Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen (PR) wie z.B. Publikationen, Inserate, Werbekampagnen, PR-Texte, Online-Werbung, Social-Media-Kampagnen, Direktmailings, Werbefilme Übersetzungen von Publikationen und Websites sowie Synchronisation und Übersetzung von Werbefilmen in die Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes, Versandkosten für Direktmailings, Kosten für Suchmaschinenoptimierung für den Zielmarkt
Beratungskosten im Zielmarkt
Beratung für den Markteintritt durch ein im Zielmarkt ansässiges Beratungsunternehmen (Consultants): Markteinstiegs- u. Exportstrategieberatung, Marktrecherchen und Marktanalysen, rechtl. Rahmenbedingungen des Markteinstiegs, Dolmetscherkosten für Geschäftskontakte durch ein im Zielmarkt ansässiges Unternehmen
Es werden ausschließlich Kosten für externe Leistungen für den Förderwerber als förderbare Kosten anerkannt.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Antragsformular Export-Internationalisierungsprogramm des Landes Oberösterreich (EIP OÖ) 2017 - 2020 unter dem Link im Abschnitt Wirtschaft zu finden