Forstliche Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes Link zur Förderung

Leistungsempfänger können natürliche und juristische Personen (Waldpflegegemeinschaften, forstliche Bringungsgenossenschaften) sein.

Leistungsgegenstände:

1. Waldbau und Forstschutz:

  • Wiederaufforstungen nach Katastrophen mit standortsgemäßen Baumarten. Die Baumartenmischung ist dabei jeweils der natürlichen Waldgesellschaft anzugleichen.
  • Umbau, Ergänzung von Naturverjüngung und Unterbau von gefährdeten Waldbeständen mit dafür geeigneten Baumarten zur Sicherung eines kontinuierlichen und widerstandsfähigen Waldbestandes und /oder zur Verhinderung des Entstehens von Großkahlflächen.
  • Kultur-, Jungwuchspflege- und Sicherungsmaßnahmen in den Aufforstungsflächen zur Sicherstellung einer entsprechenden Waldbestandsentwicklung inkl. Kontrollzaunerrichtung und Querfällungen im Schutzwald)
  • Waldverbesserungsmaßnahmen insbesondere zur Erhaltung der Waldfunktionen im Schutzwald (S2, S3, W2,W3 nach WEP; Pflegemaßnahmen, Pferderückung und Logline)
  • Monitoring, Vorbeugende Forstschutz- und Bekämpfungsmaßnahmen bei gefahrdrohender Massenvermehrung von Sekundärschädlingen (Insekten, Pilzen, etc.).

2.  Forsttechnische Maßnahmen:

  • Schutz der Kulturen gegen Wild- und Weidevieh durch Einzelschutzmaßnahmen - nur in begründeten Sonderfällen (De-minimis-Beihilfe; Standardkosten)
  • Pflegesteige zur Erschließung von min. 10ha Schutzwaldfläche De-minimis-Beihilfe; Standardkosten)
  • Schaffung von Einrichtungen zur mittel- und langfristigen Sicherung des Vermehrungs- und Genpotentials der heimischen Wälder (Erhaltungsbestände, Samenplantagen, vegetative Vermehrung)
  • Verdichtung der Forstaufschließung als arbeitstechnische Voraussetzung für Wald Verbesserungs- und Pflegemaßnahmen. Umbau von Forststraßen auf den Stand der Technik (De-minimis-Beihilfe)

3.  Forschungsaufträge und Untersuchungen:

  • Fortführung des forstlichen Bioindikatoren-Netzes und der Waldzustandsinventur sowie anderer Waldschadens- und Immissionserhebungen, soweit diese nicht von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt durchgeführt bzw. deren Kosten nicht vom Bund oder von einem Verursacher getragen werden.
  • Waldbodenuntersuchungen, soweit diese nicht von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt durchgeführt werden oder einem anderen Kostenträger zugeordnet werden können.
  • Weitere Untersuchungen wie Fernerkundungen, Luftschadstoffmessungen, chemische Untersuchungen und dergleichen.
  • Die Unterstützung wissenschaftlicher Einrichtungen und Institutionen, die der Erforschung von Waldschäden und Waldkrankheiten sowie deren Ursachen und Wirkungen dienen, sowie Unterstützung von Projekten zur Erhaltung und Sicherung forstgenetischer Ressourcen.

4.  Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Beschaffung, Produktion, Herausgabe und Verteilung von Druckschriften, Broschüren, Prospekten, Flugblättern, etc. durch Dritte.
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Waldbesitzerversammlungen, Waldbegehungen, Seminaren, Vorträgen, Symposien, Lehrfahrten u.ä. durch Dritte.
  • Organisation und Durchführung von Projekten, die der Bewusstseinsbildung für den Wald und seiner Wirkungen dienen. (ua: Wald kulturelle Veranstaltungen, Preise und Prämien für besondere Leistungen etc.).

5.  Sonstige Aktivitäten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/02: Landesforstdirektion
Fanny-von-Lehnertstraße 1
5020 Salzburg
+436628042-3686
forstdirektion@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Termine und Fristen im Bewilligungsschreiben der Landesforstdirektion sind genauestens einzuhalten.

Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Laufende Kontrolle durch das zuständige Forstorgan, stichprobenartig auch durch die Landesforstdirektion.

Förderungen mit Standardkosten: Mengennachweise oder Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise

Förderungen nach tatsächlichen Kosten: Rechnungs- und Eigenleistungsbelege inkl. Zahlungsnachweise

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung von forstlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes, Zahl 20402-2/313/166-2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040062