Global Marshall Plan – Tiroler Gemeindekatalog 2012/2013 Link zur Förderung

Die Tiroler Global Marshall Plan-Initiative hat die Förderung von Projekten im Rahmen des Tiroler Gemeindekataloges 2012/13 zur Zielsetzung.

Die Global Marshall Plan-Initiative setzt sich für ein verbessertes und verbindliches globales Rahmenwerk für die Weltwirtschaft und die Durchsetzung der Millennium Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ein.

Ziel ist eine „Welt in Balance": wirtschaftliche, soziale und Umweltinteressen sollen aufeinander abgestimmt und nachhaltig umgesetzt werden. Die Global Marshall Plan-Initiative setzt sich für weltweit verbindliche sozial- und umweltpolitische Standards ein und zielt auf die Etablierung einer weltweiten ökosozialen Marktwirtschaft mit einer wettbewerbsstarken Marktwirtschaft, mit sozialer Sicherheit für alle Menschen, einer gerechten Verteilung der Ressourcen und der Erhaltung der natürlichen Umwelt auch für künftige Generationen ab.

Im April 2007 beschloss der Dreierlandtag der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, der Internationalen Global Marshall Plan Initiative beizutreten. Auch der Tiroler Landtag hat sich mehrfach zur Idee und den Zielen des Global Marshall Plans bekannt.

Mit dem zweiten Tiroler Gemeindekatalog 2012/13 liegt nunmehr auch eine auf die Tiroler Bevölkerung maßgeschneiderte konkrete Umsetzungsaktivität zum Global Marshall Plan vor. Im Tiroler Gemeindekatalog 2012/13 finden sich unter dem Scherpunktthema "LEBENS_WERT: Lebensstile mit Zukunft" 27 ausgewählte Angebote, die sich an interessierte Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Gemeinden oder Schulen richten.

Diese werden vom Land Tirol gefördert und können daher kostenlos bzw. gegen einen nur geringen Unkostenbeitrag abgehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen
aussenbeziehungen@tirol.gv.at

Land Tirol
aussenbeziehungen@tirol.gv.at

  • Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Die maximale Fördersumme aller im Rahmen des Tiroler Gemeindekataloges 2012/13 durchgeführten Vorhaben ist mit € 100.000,- begrenzt.
  • Vorhaben, deren Gesamtkosten unter € 500,- liegen, werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln laut Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.09.2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039940