Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden & Interessensträgern Link zur Förderung

In den INTERREG Programmen Österreich-Bayern, Österreich-Tschechien, Alpenraum und Danube Transnational  können grenzüberschreitende bzw. transnationale Projekte zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden & Interessensträgern und einer effizienten öffentlichen Verwaltung eingereicht werden.

Die Programme verfolgen dadurch die Ziele einer verbesserten (dauerhaften) Kooperation der öffentlichen bzw. öffentlichnahen Verwaltungen.

Bei diesem Leistungsangebot handelt es sich um eine Kofinanzierung aus Landesmitteln in den genannten EU-Förderprogrammen. Zur Antragstellung ist ausschließlich ein Projektträger berechtigt, der auch einen Antrag auf EFRE-Kofinanzierung beim zuständigen Gemeinsamen Sekretariat stellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-12529
ro.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Informationen zum Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Bayern siehe Link

Informationen zum Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Tschechien siehe Link

Informationen zum Kooperationsprogramm INTERREG Alpenraum siehe Link

Informationen zum KooperationsprogrammINTERREG Danube Transnational siehe Link

Im Rahmen der Projekte können nur Kosten anerkannt werden, die den jeweiligen programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln entsprechen und nach dem formalen Projektbeginn angefallen sind. Die Basis für die Förderfähigkeitsregeln ist der delegierte Rechtsakt der EK VO (EU) Nr. 481/2014.

Für die nationale Kofinanzierung findet zusätzlich die Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich Anwendung.

Im Rahmen der Leistungskontrolle werden alle Belege kontrolliert. Aufgrund der hohen Anzahl an Nachkontrollbehörden bedarf es einer detaillierten nachvollziehbaren Dokumentation über die angefallenen Kosten, Preisvergleiche etc.

Rechtsgrundlage

Kooperationsprogramme INTERREG Österreich-Bayern, INTERREG Österreich-Tschechien, INTERREG Alpenraum, INTERREG Danube Transnational, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreichs
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1039635