Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert:

  • Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude (Stallbauten, Heuberge- und Futterlagerräume, Freiauslaufflächen, Milchkammern, Funktions- und Wirtschaftsräume im Bereich der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte) einschließlich der funktionell notwendigen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen (Milch- und Melktechnik, stationäre Fütterungsanlagen, Hängedrehkräne, Heubelüftungs- und Heutrocknungsanlagen) sowie Investitionen in Mobilkräne
  • Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
  • Bauliche Investitionen im Bereich der Almwirtschaft (Almhütten bis 50m², Almställe, Viehunterstände sowie Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung) inklusive der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen
  • Investitionen in den Obst- und Gartenbau

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1
5020 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.

Die Kostenberechnung zur Bewilligung erfolgt mittels standardisierter Einheitskosten in Form von Pauschalkostensätze, die von der Förderabwicklungsstelle festgelegt und entsprechend dokumentiert werden.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt bei technischen Anlagen und Geräten nach tatsächlich getätigten Ausgaben (Vorlage Originalrechnungen) und bei baulichen Maßnahmen mittels der gültigen Pauschalkostenrichtsätze.

Bei der Abrechnung nach tatsächlich getätigten Ausgaben sind dafür die Nettorechnungsbeträge inklusive entsprechender Zahlungsnachweise bzw. bei Verwendung von eigenem Bauholz ein Holzauszug vorzulegen. Eigene Arbeitsleistungen und Kosten für eingesetzte eigene Maschinen werden nicht berücksichtigt.

Aufgrund der Einschränkungen bei der Anerkennung von Eigenleistungen sind die Pauschalkostensätze um den angenommenen Eigenleistungsanteil betreffend Arbeitsleistungen bei der Bewilligung und Abrechnung in Höhe von 20 % zu kürzen.

Zur Förderung können nur jene Kosten anerkannt werden, die nach erfolgter Antragstellung anfallen. Nicht gefördert werden gebrauchte Investitionsgüter, Maschinen und Geräte. Barzahlungen werden nur bis zu einem Rechnungsbetrag von € 5.000,- netto anerkannt.

Die Förderungsvoraussetzungen werden im Rahmen der Antragstellung durch die Einreichstelle geprüft und bestätigt.

Die FörderwerberInnen müssen sicherstellen, dass die geförderte Investition während der Behaltefrist von fünf Jahren ab dem Auszahlungszeitpunkt ordnungsgemäß und den Förderungszielen entsprechend genutzt und instand gehalten wird.

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg zur Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039536