Frontrunner Investition (2013 - 2020) Link zur Förderung

Die „Frontrunner-Initiative“ wurde als integriertes instrumentenübergreifendes Förderungsangebot aufgesetzt, das die Umsetzung von konkreten Frontrunner-Strategien über den gesamten Innovationszyklus begleitet. Entlang der Umsetzung der Frontrunner-Strategie eines Unternehmens können sowohl F&E-Vorhaben als auch Investitionsvorhaben in der Phase der Markterschließung- bzw. des Markteintritts unterstützt werden.

In diesem Leistungsangebot werden Investitionsvorhaben gefördert, für F&E-Vorhaben siehe: Leistungsangebot "Frontrunner F&E (2015 - 2020)".

Bei den förderbaren Vorhaben handelt es sich grundsätzlich um Projekte, die im Rahmen des ERP-Technologieprogramms, des ERP-KMU-Programms oder des ERP-Regionalprogramms förderbar sind, soweit sie in Zusammenhang mit der Frontrunner-Strategie des Unternehmens stehen:

  • Projekte im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen, wobei die Projekte im Hinblick auf ihren Reifegrad auf dem Weg zum Markt an FFG-Basisprogramm-Förderungen anschließen;
  • Projekte zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen;
  • Betriebsansiedlungen mit wesentlichen regional-ökonomischen Impulsen;
  • Investitionen im Zusammenhang mit Produkt- und Verfahrensinnovationen, inkl. innovativer Dienstleistungen durch Umsetzung eigener F&E-Resultate in der Produktion oder durch Zukauf und Adaption von neuen Technologien und Know-how;
  • Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit wesentlichen Beschäftigungs- oder regionalökonomischen Effekten;

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Verwertungsprojekte und Investitionen zur Umsetzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen werden von der aws mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 0,5 Mio., kombiniert mit einem zinsengünstigen aws erp-Kredit, von jeweils bis zu 30 Millionen Euro, gefördert. Die Finanzierungsquote beträgt bis zu 30 % abhängig von Unternehmensgröße und Unternehmensstandort.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMVIT gemäß ARR 2004 i.d.g.F.; Frontrunner-Initiative, aktualisiert im Hinblick auf EU-rechtliche Grundlagen im September 2014 und April 2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Referenznummer

1039486