Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
- Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden bzw. für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich fördert der KWF im Zuge einer »Kofinanzierung« an die Förderungsprogramme der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU und erkennt dahingehend die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an. Bei »Kofinanzierungen« zu den Bundesförderstellen kann eine abweichende Förderungsentscheidung (z. B. förderbare Kosten) seitens KWF erfolgen.
Projekte, welche durch Bundesförderstellen nicht unterstützt werden, jedoch eine hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Kärnten aufweisen, können im Zuge des gegenständlichen KWF-Programms allein durch KWF- und|oder EFRE-Mittel gefördert werden. - Stärkung der investiven Schwerpunktbereiche im Rahmen von Ausschreibungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen.
- Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE - Länderprogramms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020«, im Rahmen der ETZ -Programme »Italien–Österreich« und »Slowenien–Österreich« sowie anderer EU-Rahmenprogramme.
Gefördert wird Investition und Innovation für Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft.
Zusätzlich zur Basisförderung kann bei Erfüllung von speziellen Schwerpunkten ein höherer Zuschuss gewährt werden.
ÖHT-Investitionsschwerpunkte - Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
KWF-Investitionsschwerpunkte
Investitionen die eine wesentliche Kapazitätsausweitung zum Ausgangsstand vor Projektbeginn und eine wesentliche Qualitätssteigerung umfassen und in der Folge eine ganzheitliche Unternehmensentwicklung realisieren. Zusätzlich stellt das förderbare Projekt für das Unternehmen eine wirtschaftliche Herausforderung dar.
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus der Tourismus und Freizeitwirtschaft (inkl. Seilbahn- | Liftunternehmen).
Grundsätzlich werden die Förderungswerber im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms oder einer Ausschreibung durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert.
Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.