Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
- Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden bzw. für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich fördert der KWF im Zuge einer »Kofinanzierung« an die Förderungsprogramme der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU und erkennt dahingehend die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an. Eine abweichende Förderungsentscheidung (z. B. förderbare Kosten, Branchen, etc.) seitens des KWF ist möglich. - Stärkung der investiven Schwerpunktbereiche im Rahmen von Ausschreibungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen.
Kofinanzierungen durch den KWF sind möglich für
- TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020 Teil B – TOP-Jungunternehmerförderung
- erp-Kleinkredit
- TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020 Teil A – Investition
- aws-erp-Tourismusprogramm
Zusätzlich zur Basisförderung kann bei Erfüllung von speziellen Schwerpunkten ein höherer Zuschuss gewährt werden:
ÖHT-Investitionsschwerpunkte
- Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
KWF-Investitionsschwerpunkte
Investitionen die eine wesentliche Kapazitätsausweitung zum Ausgangsstand vor Projektbeginn und eine wesentliche Qualitätssteigerung umfassen und in der Folge eine ganzheitliche Unternehmensentwicklung realisieren. Zusätzlich stellt das förderbare Projekt für das Unternehmen eine wirtschaftliche Herausforderung dar.
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms oder einer Ausschreibung durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden. Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.