Hagelversicherungsförderung Link zur Förderung

Der Bund gewährt

- zu Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch widrige Witterungsverhältnisse (Hagel, Frost, Dürre, Stürme, starke oder anhaltende Regenfälle [inkl. Überschwemmungen] sowie Schneedruck aufgrund von Frost oder Niederschlägen) verursacht werden und

- zu Versicherungsprämien gegen Schäden auf Grund von Tierseuchen und Tierkrankheiten, die in der Liste der Tierseuchen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) enthalten oder unionsrechtlich oder in nationalen Tierseuchen- und Tiergesundheitsbestimmungen geregelt sind sowie sonstigen Infektionskrankheiten wie Schwarzkopfkrankheit und Rauschbrand

eine Förderung im Ausmaß von 27,5 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Land jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt aus Mitteln des Katastrophenfonds. Die Zuweisung der Mittel aus dem Katastrophenfonds ist an den Nachweis der Leistung der Landesmittel geknüpft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/5
Stubenring 1, 1010 Wien
service@bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Hagelversicherung-Förderungsgesetz, BGBl. 64/1955; Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen, GZ: LE.2.2.23/06-II/5/2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stabilität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen durch strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie der Schuldenbremse gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012, um budgetäre Spielräume für aktuelle und künftige Herausforderungen, wie z.B. den zunehmenden internationalen Wettbewerb, die Bevölkerungsalterung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zukunftsorientierte Budgetaufgaben zu schaffen.

Referenznummer

1038975