Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
Persönliche Voraussetzungen:
FörderungswerberInnen können Unternehmen sein, die Mitglieder bei einer der u.a. Sparten/Fachgruppen bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.
- Sparte Industrie
- Sparte Gewerbe
- Sparte Handwerk
- Sparte Information und Consulting (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie der Fachgruppe Druck)
Allgemeine sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass die/der FörderungswerberIn mit dem beantragten Investitionsvorhaben nicht die Voraussetzungen der u.a. Förderungsprogramme erfüllen kann.
- Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (Ausnahme in Punkt 6.3.12.);
- Nahversorgungsförderung des Landes Oberösterreich (Ausnahme in Punkt 6.3.13.);
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Weiters ist für das Investitionsvorhaben eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorzulegen.
Förderbare Kosten und Vorhaben nach Punkt 5.2.3. (Kooperationsförderung zum ERP-KMU-Programm bzw. ERP-Regionalprogramm)
Für ein Investitionsvorhaben, deren Basis das ERP-KMU-Programm oder das ERP-Regionalprogramm ist, sind Kosten für Maßnahmen förderbar, die auch im Rahmen des ERP-KMU-Programmes i.d.g.F. oder die auch im Rahmen des ERP-Regionalprogrammes i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des ERP-Kredites förderbar sind, sofern diese Investitionsvorhaben nicht von den „Nicht förderbaren Vorhaben“ (Punkt 6.3. des gegenständlichen Förderungs-programmes) erfasst sind.
Förderbare Kosten und Vorhaben nach Punkt 5.2.4. (Ausschließliche Landesförderung)
Für Investitionsvorhaben, bei denen eine Förderung nach Punkt 5.2.4. des gegenständlichen Förderungsprogrammes beantragt/bewilligt wird, sind Kosten für die u.a. Maßnahmen förderbar.
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden,
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen,
- Planung (exkl. eigene Bauplanung und eigene Bauaufsicht) und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind.
Förderungsantrag im Rahmen des "Innovations- und Wachstumsprogrammes für die Oö. Wirtschaft (IWW)", Projektbeschreibung, Kostenaufstellungen, Gewerbeberechtigung, etc.
Förderantrag für "INNOVATIONS- UND WACHSTUMSPROGRAMM FÜR DIE OÖ. WIRTSCHAFT Kooperationsförderung ERP-KMU-Programm und ERP-Regionalprogramm - Punkt 5.2.3. der Richtlinien" siehe Link
Förderantrag für "INNOVATIONS- UND WACHSTUMSPROGRAMM FÜR DIE OÖ. WIRTSCHAFT Ausschließliche Landesförderung - Punkt 5.2.4. der Richtlinien" siehe Link