Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderungswerberInnen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. Definition der Europäischen Kommission), die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind mit Firmensitz in Oberösterreich. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen des Innovationsnetzwerkes Oberösterreich. Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Entscheidung eines unabhängigen Programmbeirates sowie die Einhaltung der "de-minimis“-Beihilfenregelung.
b) Förderungsgegenstand
Bei Förderempfehlung wählen die Unternehmen eine(n) JungabsolventIn z.B. aus technischen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen als InnovationsassistentIn für die Projektabwicklung aus. Diese(r) wird von einer/einem, ebenfalls vom Unternehmen ausgewählten, erfahrene(n) BeraterIn über die maximal zweijährige Projektdauer begleitet und erhält zudem eine speziell Programmmanagement organisierte Zusatzausbildung.
Grundsätzlich müssen alle die von Land OÖ, Bund und EU mit spezifischen Förderungsrichtlinien genehmigten Forschungs-, Technologie- und Bildungsförderungsprogramme zuerst in Anspruch genommen werden, wenn dadurch die Erreichung des Projektzieles ermöglicht wird.
c) Förderbare Kosten
Als förderbare Kosten werden anerkannt:
- Personalkosten der/des Innovationsassistentin/en
- Kosten der externen Beraterin/ des externen Beraters
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Programmmanagement (Business Upper Austria - OÖ. Wirtschaftsagentur GmbH) eingereicht werden.
Originalantrag um Förderung von Innovationsprojekten im Rahmen der Programmlinie InnovationsassistentInnen und -beraterInnen für KMU, Beratervertrag, Dienstvertrag mit JungakademikerIn
Antragsformular für die Förderung von Innovationsprojekten im Rahmen der Programmlinie Innovationsassistentinnen und -Beraterinnen für KMU 2014-2020 (LWLD-Wi/E-49) siehe Link unter dem Abschnitt Wirtschaft