Förderung Kooperationsprojekte im Rahmen der Cluster-Initiativen in OÖ (01.07.2014 - 31.12.2020) Link zur Förderung

Im Rahmen dieser oberösterreichischen Cluster-Initiativen sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie mit F&E-Einrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Sektors bzw. mehrerer Sektoren beitragen. Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.

Technologie: In der Projektart Technologie können Vorhaben gefördert werden die im Bereich angewandte Forschung & Entwicklung angesiedelt sind und unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und

  • die vom Innovationsgrad und technologischen Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sind und aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen und
  • deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner, und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können.

Organisation: In der Projektart Organisation können Vorhaben gefördert werden die im Bereich betriebliche Innovation angesiedelt sind und

  • die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartnern eine deutlich positive Veränderung einleiten sowie in der Branche eine Beispielwirkung auslösen und
  • die durch den Aufbau von Strukturen die innerbetrieblichen und überbetrieblichen Innovationsprozesse vorantreiben und/oder - durch Deckung eines definierten Qualifizierungsbedarfes, der nicht durch ein bestehendes Bildungsangebot abgedeckt werden kann, einen nachhaltigen Effekt auf Innovations- und Lösungskompetenz der Kooperationspartner bewirken.

siehe Link

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).

Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen, Vorortkontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

1) Richtlinien für die Förderung von innovativen Kooperationsprojekten im Rahmen der CLUSTER-INITIATIVEN IN OÖ 01.07.2014 - 31.12.2020, 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038876