Förderung innovativer Mobilität Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen ein- oder dreispurigen Lastenfahrrädern sowie von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen Falträdern. Solche Fahrräder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Kauf als neu.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.12.2016, GZ: ABT15-OP-FG.10-7/2012-1466; Förderung innovativer Mobilität - Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038850