Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen ein- oder dreispurigen Lastenfahrrädern sowie von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen Falträdern. Solche Fahrräder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Kauf als neu.