Förderung von Energieberatungen und -konzepten Link zur Förderung

Diese Energieberatungen werden in drei Kategorien angeboten:

  • Energieberatung per Telefon, Vor-Ort oder in einer Beratungsstelle
  • Vor-Ort-Gebäudechecks für Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gemeinden
  • Beratung gegen Energiearmut

Gegenstand der Förderung ist ein indirekter, nicht rückzahlbarer finanzieller Zuschuss vom Land Steiermark bei der Durchführung der Aktion. Dieser wird bei der Rechnungslegung in Abzug gebracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
energieberatung@stmk.gv.at
https://www.ich-tus.steiermark.at/cms/beitrag/12882553/170576140/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, Ich tu´s Energieberatung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038843