FTI Struktur OÖ Link zur Förderung

Das Förderungsprogramm Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (kurz FTI-Struktur) dient dem nachhaltigen und kontinuierlichen Auf- und Ausbau von Forschungs-,Technologie- und Innovations-Einrichtungen mit Standort OÖ, durch eine mehrjährige Förderung von Projekten mit einem unmittelbaren Bezug zu den forschungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Landes OÖ.

Der geförderte Teil der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss vollständig einer oder mehreren der folgenden Kategorien zuzuordnen sein:

a) Grundlagenforschung
b) Industrielle Forschung
c) Experimentelle Entwicklung
d) Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung
e) Durchführbarkeitsstudien

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Jährliche (Zwischen-)Berichtspflicht unter Abgleich mit den Soll-Werten gemäß Antrag bzw. Förderungsvereinbarung; Evaluierung durch externen Gutachter nach zwei bzw. drei Jahren der Laufzeit mit anschließender Stop oder Go Entscheidung über die Förderung der verbleibenden Restlaufzeit.

Rechtsgrundlage

Programmdokument FTI Struktur des Landes OÖ iVm Richtlinie des Landes OÖ zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ Forschungseinrichtungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1038785