Förderung von Seilbahnunternehmen Link zur Förderung

Förderbar sind Investitionsprojekte, welche zur Entwicklung und Erhaltung von Basisleistungen eines Seilbahnunternehmens beitragen.

Beihilfefähige Vorhaben sind Investitionen in:

  • Kern-Infrastrukturen: insbesondere Aufstiegshilfen, Pistenbau und –adaptierungen, technische Beschneiung, Pistengeräte, Pistensicherung, Parkplätze, Sanitäranlagen, Garagierung
  • Erlebnis-Infrastrukturen: insbesondere Winter- und Sommererlebniskonzepte, gästeorientierte Inszenierung und Technologie

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen, Vorortkontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten

Rechtsgrundlage

Programmdokument des Landes OÖ zur Förderung von Seilbahnunternehmen iVm Richtlinie des Landes OÖ zur Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem OÖ-Bezug
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1038777