Förderung der Organisation von Beratungsleistungen zum Boden- und Wasserschutz Link zur Förderung

Die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich erhält Förderungen zur Erbringung von Beratungsleistungen

  1. in Angelegenheiten des Bodenschutzes sowie für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel an Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Böden (§ 35 Oö. Bodenschutzgesetz 1991) und
  2. zur Unterstützung der zielgerichteten und sachgerechten Umsetzung einer gewässerverträglichen Landwirtschaft (§ 10 des Landesgesetzes über die Wasserversorgung im Land Oberösterreich).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 77 20-12424
ww.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderbedingungen werden vertraglich zwischen der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich und dem Fördergeber vereinbart. Zugesagte Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen quartalsweise nach dem tatsächlich nachgewiesenen Aufwand von der Landesstelle ausbezahlt.

In jährlichen Leistungsberichten werden die durchgeführten Aktivitäten und Maßnahmen dokumentiert. Die Prüfung erfolgt durch ein Steuerungs- und Kontrollgremium.

Rechtsgrundlage

Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl.Nr. 36/1997 idgF., § 35 in Angelegenheiten des Bodenschutzes und für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel; Landesgesetz über die Wasserversorgung im Land Oberösterreich, LGBl.Nr. 35/2015 idgF., § 10 Zur Unterstützung der zielgerichteten und sachgerechten Umsetzung einer gewässerverträglichen Landwirtschaft; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1038546