Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH/FTTB) Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung  sind die einmaligen Kosten für die zur Errichtung und Herstellung von FTTH/FTTB-Anschlüssen notwendige passive Infrastruktur. Ausgangspunkt dieser Errichtung ist der nächstgelegene POP des FTTH/FTTB-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist der Endkundenübergabepunkt. Förderbare Kosten sind Investitionskosten für den Ausbau von Leerrohrsystemen mit und ohne Kabel. Darunter fallen insbesondere Kosten für Tiefbauarbeiten (Grabungsarbeiten inkl. Wiederherstellung), Kosten für die Leerverrohrung (wie Sub-Ducts, Mikrorohre usw.) inklusive Verlegung, Kosten für LWL-/Glasfaserkabel inklusive Einblasen und Spleißen, Kosten für Faserverteiler inklusive deren Einbau, Kosten für passive Einrichtungen von Verteilern und Ortszentralen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 Die Förderanträge sind gebührenfrei.

Nach Vorlage des positiven Prüfergebnisses der Endabrechnung von der Abwicklungsstelle des Bundes (BMVIT/FFG), des von der Abwicklungsstelle des Bundes genehmigten Endberichts und der GIS-Daten des umgesetzten Projekts im KML-Dateiformat erfolgt die formale und sachliche Prüfung nach den Landesrichtlinien.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Oberösterreich Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH/FTTB) ab dem Zeitraum 21.09.2018 - 31.12.2020; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038397