Modernisierung bestehender Kabel-TV-Netzwerke für ultraschnelles Breitband-Internet (NGA) Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind die einmaligen Kosten für die Modernisierung bestehender Kabel-TV-Netze mit Internettauglichkeit zur Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband-Internet-Anschlüssen. Ausgangspunkt dieser Modernisierungsaktivitäten ist der nächstgelegene POP des Zugangs-Providers (Leitungsprovider für Internet-Upstream oder Internetprovider), Endpunkt ist der Endkundenübergabepunkt des Kabel-TV-Providers.

Gefördert werden

  • Modernisierung von Headends inklusive erforderlicher Netzwerk-/CMTS-Komponenten,
  • Modernisierung der Anbindung (per Glasfaser) des K-TV-Providers an POPs bzw. die Anbindung von K-TV-Headends,
  • Modernisierung des K-TV-Netzes zur Realisierung einer FTTB- bzw. FTTH-Versorgung einschließlich der Hochrüstung von bestehenden Leitungen in bestehenden Leitungswegen,
  • max. 50% Neuerrichtungsanteil bei Leitungswegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderanträge sind gebührenfrei.

Die erforderlichen Endabrechnungsunterlagen bestehen aus Endbericht mit Fotodokumentation, Originalrechnungen und Zahlungsbelegen, Rechnungszusammenstellung unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars (siehe "Informationen zu (online) Formularen"), SOLL-IST-Vergleich und detaillierter Netzinfrastrukturplan als GIS-Datei (KML-Dateiformat).

Nach Einlangen der vollständigen Förderabrechnung erfolgt die formale und sachliche Prüfung.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Oberösterreich Modernisierung bestehender Kabel-TV-Netzwerke für ultraschnelles Breitband-Internet (Next Generation Access) Zeitraum 01.05.2016 - 31.12.2017; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1038389