Siehe Punkt 1.1. des hochgeladenen pdf-Dokument: "NÖ Umweltförderung von Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung"
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die berechtigten Förderwerbenden wurden im Zeitraum 1.11.2015 bis 31.05.2016 im Zuge des NÖ Heizkesselcastings 2015/2016 ermittelt. Berechtigte Förderwerbende haben bis zum 31.08.2017 Zeit ihre Projekte umzusetzen.
Zur Beurteilung der Förderfähigkeit sind folgende Unterlagen beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelttechnik, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 einzureichen:
-
Formlose Förderabrechnung mit kurzer Projektbeschreibung (inkl. Foto zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen) unter Angabe der Bankdaten (IBAN und BIC) sowie
-
eine Erklärung, ob und von welchen Stellen und in welcher Höhe weitere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für das gleiche Vorhaben bereits beantragt bzw. erhalten wurden oder noch beantragt werden
-
Endabrechnung (saldierte Originalrechnungen samt Zahlungsbestätigung im Original)
-
Behördliche Bewilligungen (nach Erfordernis)
-
Nachweis über die Einhaltung der Kriterien für förderfähige Heizsysteme bei der Erneuerung der Heizsysteme (siehe pdf. "NÖ Umweltförderung von Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung").
-
Die Heizungsanlagen müssen von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden (Ausnahme: bei den im Rahmen des NÖ Heizkesselschecks geförderten Maßnahmen können auch nur Materialleistungen wie z.B. Dämmung von Heizungsrohren eingereicht werden).
-
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf und nach Aufforderung vorzulegen.