NÖ Umweltschutz-Aktionen Link zur Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik
post.bd4@noel.gv.at

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und positiver Prüfung durch die Einreichstelle auf das Konto des Antragstellenden.

Die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder wird mittels Originalrechnungen sowie Zahlungsbelegen und anhand Nachweisen zur Einhaltung der Förderkriterien (siehe pdf. "NÖ Umweltförderung von Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung") geprüft. Stichprobenartig kann von den Organen der fördernden Stelle eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Privatrechtliche Vereinbarung mit FördernehmerInnen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038199