Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung

  1. Zucht: Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse); Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;
  2. Ausstellungen und Präsentationen: Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland; Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und -durchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.
  3. Überregionale Zusammenarbeit: Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion; Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.
  4. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).
  5. Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/6
Stubenring 1
1010 Wien
0171100602788
josef.wiesboeck@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,126 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1038124