Integrierter Pflanzenschutz Link zur Förderung

  1. Pflanzenschutzdienst: Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen, Nachrichtenübermittlung; Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig).
  2. Pflanzenschutzmaßnahmen: Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen und virusähnlichen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können;
  3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes: Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 gefördert werden; Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 gefördert werden; Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/5
Stubenring 1
1010 Wien
0171100602801
monika.stangl@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,03 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1038116