Landtechnische Maßnahmen Link zur Förderung

Hinsichtlich Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion folgende Tätigkeiten:

  1. Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch
  2. Konzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form)
  3. Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen.
  4. Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand: Anteilige Leistungen aus den Bereichen gemäß Punkt 1 – Punkt 3 sowie darüber hinausgehender Aufwand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II/8
Stubenring 1
1010 Wien
0171100602128
lukas.kaupe@bml.gv.at
http://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,701 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1038090