Land- und forstwirtschaftliche Beratung Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen für Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie von sonstigen auf diesen Betrieben tätigen Personen, die in folgenden angeführten Beratungsbereichen mit den in der Sonderrichtlinie angeführten Methoden umgesetzt werden.

Beratungsbereiche:

  1. Bauen von Wirtschaftsgebäuden und wirtschaftlichen Anlagen, Landtechnik
  2. Beratung zu EU-finanzierten, EU-kofinanzierten und nationalen Förderungen
  3. Stärkung der unternehmerischen Kompetenz
  4. Biolandbau
  5. Nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energien, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz
  6. Ernährungssicherheit, Lebensmittelqualität und -sicherheit, gesunde Ernährung, Einkommenskombination und Diversifikation
  7. Forstwirtschaft
  8. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  9. Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen
  10. Landwirtschaftliche Betriebsberatung
  11. Beratungsmanagement, Koordination zwischen Beratungs- und Bildungsbereichen sowie außerschulische Jugendarbeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/1
Stubenring 1
1010 Wien
0171100606721
franz.paller@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1038058