Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 1
Förderungswerber:
Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.6 der Sonderrichtlinie, an die aufgrund eines Vergabeverfahrens ein Dienstleistungskonzessionsvertrag zur Erbringung geförderter Beratungsleistungen vergeben wurde.
Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie sind:
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natürliche Personen,
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im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Österreich, die die Zielsetzungen dieser Sonderrichtlinie verfolgen.
Die detaillierten und umfangreichen Bestimmungen über Förderungsvoraussetzungen und Auflagen zu diesem Leistungsangebot sind den Punkten 2.4 und 2.5 der Sonderrichtlinie zu entnehmen.
Kosten werden frühestens ab 01.01.2017 bis maximal 31.12.2023 anerkannt.