Technologieförderung lt. Ökostromgesetz 2012 - Förderung von Hybridanlagen (PVT) Link zur Förderung

Gefördert werden Hybridkollektoren, die eine gleichzeitige Erzeugung von Elektrizität und Wärme ermöglichen. Mit der Wärmeabfuhr durch
den Solarthermie-Teil des Kollektors soll auch eine Effizienzsteigerung der PV-Anlage erfolgen, da deren Wirkungsgrad bei zu hohen Temperaturen sinkt. Diese Maßnahme soll zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes und zu einer vermehrten Eigennutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen führen. Daraus resultieren ein geringerer benötigter Strombezug aus dem öffentlichen Netz, sowie ein geringerer Heizwärmebedarf und somit auch eine erhebliche Kostenreduktion für das auszustattende Objekt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012); Förderungsrichtlinien 2020 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038033