Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie - Fernwärmeanschluss Link zur Förderung

Erstmaliger Fernwärmeanschluss von Gebäuden, die nicht Wohnungszwecken im Sinne der Kärntner Wohnbauförderung dienen, an eine Fernwärme, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer nach K-ElWOG genehmigten Kraftwärmekopplung stammt. Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Fermwärmeanschlüssen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037936