Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Erstmaliger Fernwärmeanschluss von Gebäuden, die nicht Wohnungszwecken im Sinne der Kärntner Wohnbauförderung dienen, an eine Fernwärme, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer nach K-ElWOG genehmigten Kraftwärmekopplung stammt. Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.