Förderung von Biomasse-Heizungen Link zur Förderung

Förderungen für Scheitholz- und Kombikessel bei Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.12.2020, GZ: ABT15-1075/2020-376; Richtlinie Förderung des Heizungstausches sowie der Errichtung von solarthermischen Anlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen

Referenznummer

1037639