Förderungen für Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte im Bereich klimarelevante Gase aufweisen, die NICHT im Zusammenhang mit der Gewinnung und Nutzung von Energie (Energiesektor, Verkehrssektor) stehen.

Einreichen können

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen;
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-14501
us.post@ooe.gv.at

Detailinformationen siehe Link zur Homepage.

Nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz wird auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an die FörderungswerberInnen ausbezahlt.

Die Leistungskontrolle erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme durch die Prüfung der eingereichten Endabrechnungsunterlagen und der tatsächlichen Kosten.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Umweltschutzgesetz, LGBl.Nr. 84/1996 idgF., Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1037548