KWF-Programm "EFRE-Investitionsförderungen" gemäß IWB|EFRE 2014-2020 Link zur Förderung

Förderbare Projekte

  • Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden bzw. für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.
    Grundsätzlich fördert der KWF im Zuge einer »Kofinanzierung« an die Förderungsprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) | erp-Fonds oder anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU und erkennt dahingehend die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an.
    Bei »Kofinanzierungen« zu den Bundesförderstellen kann eine abweichende Förderungsentscheidung (z. B. förderbare Kosten, Branchen) seitens KWF erfolgen.
    Projekte, welche durch Bundesförderstellen nicht unterstützt werden, jedoch eine hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Kärnten aufweisen, können im Zuge des gegenständlichen KWF-Programms allein durch KWF- und|oder EFRE-Mittel gefördert werden.
  • Stärkung der investiven Schwerpunktbereiche im Rahmen von Ausschreibungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen.
  • Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE - Länderprogramms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020«, im Rahmen der ETZ -Programme »Italien–Österreich« und »Slowenien–Österreich« sowie anderer EU-Rahmenprogramme.

Gefördert wird Investition und Innovation für Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen.

Zusätzlich zur Basisförderung kann bei Erfüllung einer der folgenden Schwerpunkte ein höherer Zuschuss gewährt werden:

  • Forschung und Entwicklung
  • Ausweitung Absatzmarkt, Internationalisierung
  • Geschäftsfelderweiterung
  • Betriebsansiedlung

Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien zur wesentlichen Produkt- und Verfahrensverbesserung [Stand der Technik] ins Unternehmen transferieren).
Grundsätzlich werden die Förderungswerber im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms oder einer Ausschreibung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert.
Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.

siehe Link

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen beziehungsweise schließt sich grundsätzlich dem Ergebnis der Förderungseinrichtungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU an, wobei allerdings auf diese Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung
Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.

Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Programm "EFRE-Investitionsförderungen" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037449