Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
- Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden bzw. für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich fördert der KWF im Zuge einer »Kofinanzierung« an die Förderungsprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) | erp-Fonds oder anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU und erkennt dahingehend die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an.
Bei »Kofinanzierungen« zu den Bundesförderstellen kann eine abweichende Förderungsentscheidung (z. B. förderbare Kosten, Branchen) seitens KWF erfolgen.
Projekte, welche durch Bundesförderstellen nicht unterstützt werden, jedoch eine hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Kärnten aufweisen, können im Zuge des gegenständlichen KWF-Programms allein durch KWF- und|oder EFRE-Mittel gefördert werden. - Stärkung der investiven Schwerpunktbereiche im Rahmen von Ausschreibungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen.
- Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE - Länderprogramms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020«, im Rahmen der ETZ -Programme »Italien–Österreich« und »Slowenien–Österreich« sowie anderer EU-Rahmenprogramme.
Gefördert wird Investition und Innovation für Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen.
Zusätzlich zur Basisförderung kann bei Erfüllung einer der folgenden Schwerpunkte ein höherer Zuschuss gewährt werden:
- Forschung und Entwicklung
- Ausweitung Absatzmarkt, Internationalisierung
- Geschäftsfelderweiterung
- Betriebsansiedlung
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien zur wesentlichen Produkt- und Verfahrensverbesserung [Stand der Technik] ins Unternehmen transferieren).
Grundsätzlich werden die Förderungswerber im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms oder einer Ausschreibung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert.
Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.