KWF-Programm "Stabilisierung von Unternehmen" Link zur Förderung

Förderbare Projekte
Unterstützt werden Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, die nicht in der Lage sind, sich am Kapitalmarkt ausreichend zu finanzieren, aber ein ertragsfähiges Geschäftsmodell etabliert haben.

Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die in den Bereichen Gewerbe oder Industrie tätig sind.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge wird seitens des KWF der Vorschlag der KSG Kärntner Stabilisierungsgesellschaft mbH herangezogen. Außerdem können bei Bedarf externe Sachverständige hinzugezogen werden.

Förderungsentscheidung
Die Entscheidung über die Förderung trifft das zuständige Organ des KWF unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Begutachtung durch die KSG. Eine Förderung von Projekten, die von der KSG nicht positiv beurteilt worden sind, ist demnach nicht möglich. Die Entscheidung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Exemplar muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Richtlinie "Stabilisierung von Unternehmen"; KWF-Programm "Stabilisierung von Unternehmen" (KWF-Richtlinie "Stabilisierung von Unternehmen" bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037423