Mindestvoraussetzungen
a) Wesentliche Voraussetzung ist die Bereitschaft und Möglichkeit von Eigentümern und|oder Gläubigern, im angemessenen Ausmaß an der Stabilisierung finanziell mitzuwirken. Der Beitrag des Unternehmens muss bei kleinen Unternehmen mindestens 25% und bei mittleren Unternehmen mindestens 40% betragen.
b) Die Erstellung eines detaillierten Stabilisierungsplans, der den Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung einer langfristigen Stabilisierung des Unternehmens enthält, ist unbedingt erforderlich.
c) Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens müssen im Falle der Gewährung eines Darlehens eine Rückführung desselben erwarten lassen. Dies ist anhand einer langfristigen Unternehmensplanung darzustellen.
Maßnahmen können eingeleitet werden, wenn das zu fördernde Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (Ganzjahresvollzeitäquivalent) beschäftigt.
Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen am relevanten Markt kann die Grenze unterschritten werden, jedoch müssen mindestens 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in jedem Fall beschäftigt sein. Als Alleinstellungsmerkmal gilt beispielsweise eine überdurchschnittlich hohe direkte bzw. indirekte Exportquote (> 50%), der Einsatz von technologisch interessanten Fertigungsverfahren, die Herstellung von Produkten oder Leistungen für eindeutig definierte Nischenmärkte mit positiver Marktentwicklung, der Einsatz von Know-how, welches sich maßgeblich von relevanten Konkurrenzunternehmen unterscheidet u.ä.
Ausnahmeregelungen
Ist ein kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition, welches die angeführte Untergrenze (Anzahl der Beschäftigten) nicht erfüllt, aufgrund von besonderen wirtschaftlichen Ereignissen nicht in der Lage, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren, kann eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms trotzdem gewährt werden. Als besondere wirtschaftliche Ereignisse gelten insbesondere:
a) unerwartbare und unverschuldete Einnahmenausfälle bezogen auf die Betriebsleistung des Unternehmens (beispielsweise durch die Insolvenz eines Kunden bzw. Auftraggebers) oder mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen und sonstigen wichtigen Einsatzfaktoren für die Betriebsleistung (beispielsweise durch die Insolvenz eines wichtigen Lieferanten)
b) besondere familiäre Notlagen
c) regionale Ereignisse (beispielsweise Naturkatastrophen)
Förderungsantrag
Der Förderungsantrag ist unter Verwendung des elektronisch zur Verfügung gestellten Antragsformulars vor Projektbeginn beim KWF vollständig ausgefüllt einzubringen.
Für eine endgültige Förderungsentscheidung sollen folgende Unterlagen möglichst in elektronischer Form beigebracht werden:
a) Unternehmensbeschreibung inklusive Firmenbuchauszug
b) Unterlagen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
c) Unterfertigte Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
d) Detaillierte Darstellung des Stabilisierungsprojekts
e) Nachvollziehbare und kommentierte Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und Planbilanz für mindestens 3 Jahre
f) Organigramm und Anzahl der Beschäftigten auf Vollzeitbasis (Ganzjahresvollzeitäquivalent)
g) Gewerbeberechtigung
h) Sonstige Unterlagen, die für die Projektbeurteilung durch den KWF als notwendig erachtet werden
Es können noch weitere Unterlagen, die für die Projektbeurteilung durch den KWF als notwendig erachtet werden, angefordert werden.