KWF-Programm "Internationalisierungsförderung für KMU" Link zur Förderung

Förderbare Projekte

a) Verbesserung der betrieblichen und regionalen Wettbewerbsfähigkeit
b) Verbesserung der strategischen und zielgruppenorientierten Ausrichtung der Betriebe im internationalen Kontext
c) Verbesserung des internationalen Marktauftrittes und der Marktbearbeitung
d) Einführung bestehender oder neuer Produkte in einem für das Unternehmen neuen ausländischen Markt

Leistungsempfänger

Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die ein technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren) oder Handel, die ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts in Kärnten betreiben oder gründen.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten.

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung

Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung

Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den kwf) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Programm "Internationalisierungsförderung für KMU" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037399