KWF-Programm "Forschung, Entwicklung und Innovation" Link zur Förderung

Förderbare Projekte

  • F&E in Unternehmen und | oder Forschungseinrichtungen (KWF-Anschlussförderung):
    Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden bzw für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.

  • Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche (KWF -Ausschreibungen):
    Projekte im Rahmen von KWF-Ausschreibungen, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen.
    Überbetriebliche und kooperative Maßnahmen:
    a) Strategische, impulsgebende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung in Bezug auf Investitionen und Arbeitsplätze
    b) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung
    c) Durchführbarkeitsstudien
    d) Forschungsinfrastrukturen, die mehreren Nutzern zugänglich sind
    e Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
    f) Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen inklusive Bildungs- | Infrastrukturinvestitionen
    g) Maßnahmen für einen Kompetenzaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung

  • Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE-Länderprogramms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020«, im Rahmen der ETZ-Programme »Italien–Österreich« und »Slowenien–Österreich« sowie anderer EU-Rahmenprogramme.

Leistungsempfänger

  • F&E in Unternehmen und | oder Forschungseinrichtungen (KWF-Anschlussförderungen):
    Natürliche oder nicht natürliche Personen, die im Rahmen eines von der EU beihilfenrechtlich genehmigten Programms durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) oder durch eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden beziehungsweise für deren F&E-Vorhaben speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen.

  • Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche (KWF-Ausschreibungen):
    Natürliche oder nicht natürliche Personen, die im Rahmen dieses KWF-Programms an KWF-Ausschreibungen zur Intensivierung der regionalen Stärkefelder und zur Unterstützung von Unternehmen in Richtung systematischer F&E teilnehmen.

  • Überbetriebliche und kooperative Maßnahmen:
    Natürliche oder nicht natürliche Personen, die Technologie- bzw. Qualifizierungsthemen aufgreifen, die im gemeinsamen Interesse mehrerer Unternehmen oder einer oder mehrerer Branchen liegen. Die Maßnahmen sollen auf die regionalen Stärkefelder Informations- und Kommunikationstechnologien, nachhaltige Prozess-, Produkt- und Produktionstechnologien sowie wissensintensive Dienstleistungen bezogen sein. Zudem stehen Betriebe mit hoher Wertschöpfungs-, Wachstums-, Export- und Umweltorientierung im Fokus der Unterstützungsleistungen. Zur Präzisierung des Projekts wird empfohlen mit dem KWF vor Antragstellung ein Vorgespräch zu führen.

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen beziehungsweise schließt sich dem Ergebnis der Bundesförderstellen und Förderstellen der EU an.
Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung
Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Programm "Forschung, Entwicklung und Innovation" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037381