KWF-Programm "Regionale Impulsförderung" Link zur Förderung

Förderbare Projekte

a) Errichtung, Erweiterung und inhaltliche Weiterentwicklung von Technologieparks
b) Qualifizierungsprogramme | -maßnahmen für Technologieparks
c) Regionale Vernetzungsprojekte
d) Stimulierung der Standortentwicklung
e) Erhöhung der regionalen Impulswirkung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
f) Einzelbetriebliche Beratung, sofern durch das Projekt eine über die betriebliche Sphäre hinaus wirkende Ausstrahlung gegeben ist
g) Erhaltung und Hebung von wirtschaftlichen Potenzialen in Kärnten

Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, deren Projekt wettbewerbsrechtlich nicht relevant ist (und zum Beispiel keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt) beziehungsweise die eine der folgenden Aufgaben | eines der folgenden Tätigkeitsfelder wahrnehmen:

a) Generierung und Transfer von Information, Wissen und Know-how mit kärntenweiter Signalwirkung
b) Aufgaben gemäß Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz
c) Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE-Länderprogramms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020« , im Rahmen der ETZ-Programme »Italien–Österreich« und »Slowenien–Österreich« sowie anderer EU-Rahmenprogramme

siehe Link

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung
Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Exemplar muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Richtlinie "Regionale Impulsförderung"; KWF-Programm "Regionale Impulsförderung" (KWF-Richtlinie "Regionale Impulsförderung")
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037373