KWF-Programm "Strategie- und Organisationsentwicklung von wachstumsorientierten Unternehmen" Link zur Förderung

Förderbare Projekte
Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesse, welche eine gesamtheitliche Entwicklung in Richtung »zukunftsfähiges Unternehmen« forcieren.

Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben.
Bei kooperativen und überbetrieblichen Projekten, welche unternehmens-, branchen- und themenübergreifend aufgestellt werden, und damit Projekte mit überregionaler Strahlkraft initiieren und umsetzen, gibt es keine branchenmäßigen Einschränkungen.
Erfolgt die Förderung im Rahmen von KWF-Ausschreibungen, so werden die Förderungswerber im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden definiert.

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung
Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die im KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Programm "Strategie- und Organisationsentwicklung von wachstumsorientierten Unternehmen" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037357