Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU nach den entsprechenden Regeln gefördert werden beziehungsweise für die speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen:
- Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) | erp-Fonds
- Andere Förderungseinrichtungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU
Grundsätzlich fördert der KWF im Zuge einer »Kofinanzierung« an die Förderungsprogramme der oben genannten Förderungseinrichtungen und erkennt dahingehend die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an. Eine abweichende Förderungsentscheidung (z. B. förderbare Kosten, Branchen, etc.) seitens des KWF ist möglich.
Stärkung der investiven Schwerpunktbereiche im Rahmen von Ausschreibungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU, die den Zielsetzungen dieses KWF-Programms entsprechen:
Förderung von Gründung, Übernahme, Investition und Innovation
Zusätzlich zur Basisförderung kann bei förderbaren Projektkosten über EUR 300.000,- und Erfüllung spezieller Voraussetzungen|Schwerpunkte ein höherer Zuschuss gewährt werden.
Förderungswerber
Förderungswerber können natürliche oder nicht natürliche Personen sein, die im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms oder einer Ausschreibung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder eine andere Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden. Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.