Museumskooperationen Link zur Förderung

Finanzielle Förderung für Museen mit besonderen Ausstellungsprogramm und museale Sonderprojekte. Ziel ist die Belebung der Salzburger Museumslandschaft und die Erschließung neuer - insbesondere auch junger – Besuchergruppen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg/ Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulares erfolgen. Die Richtigkeit der Angaben muss durch die Unterschrift bestätigt werden.

Beizulegen sind eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung bezogen auf das gesamte Projekt sowie Rechnungen und Zahlungsbelege im Original mindestens in der Höhe der Förderung inklusive Buchungslisten.

Verwendungsnachweis

Hinweise für die Abrechnung von Förderungen und weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs 1 lit g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037019