stationäre Betreuung - Versorgung mit Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln Link zur Förderung

Gefördert werden Kostenzuschüsse zu Heilbehelfen, Heilmitteln und Hilfsmitteln als Ausgleich einer körperlichen (und psychischen) Beeinträchtigung z.B. Zahnprothesen, Rollstühle, Mieder, Körperersatzstücke, Prothesen etc.

Förderadressat: Personenkreis gemäß § 4 K-MSG (Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. tatsächlicher Aufenthalt und Berechtigung), insbesondere bei stationär untergebrachten Personen (Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen im Bereich psychosoziale Angelegenheiten)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 4 lit. c Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG, LGBl. 15/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036854