Abgangsmitteltragung für die Salzburger Festspiele Link zur Förderung

Der Bund ist (neben dem Land - 20 vH, der Landeshauptstadt Salzburg - 20 vH und dem Tourismusförderungsfonds - 20 vH) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet und zwar in Höhe von 40 vH solcher Betriebsabgänge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv8@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung durch das Kuratorium (§ 11) bzw. Rechnungshofkontrolle (§ 17).

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines ,,Salzburger Festspielfonds''. BGBl Nr 147/1950
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1036813